Über Verbraucher, die gerne im Internet auf Schnäppchenjagd gehen, stürzt gerade eine riesige Abzockwelle mit betrügerisch operierenden webshops herein.
Die Masche ist immer die gleiche: es werden professionell gestaltete websites ins Internet gestellt und per Google-Anzeigen massiv beworben. Die vermeintlichen Schnäpchen entpuppen sich jedoch rasch als Lockvogelangebote.
Die Verbraucher merken es erst zu spät, daß sie Betrügern aufgesessen sind: die (zumeist per Vorkasse) bezahlte Ware kommt nie an und das Geld ist weg.
Besonders vor diesen dubiosen shops wird derzeit zur Vorsicht geraten:
Betrüger sind ständig auf der Suche nach gut- bzw. leichtgläubigen Menschen. Dabei haben sie immer nur das eine Ziel – an das Bargeld ihrer Opfer heran zu kommen. Die Vorgehensweise der Täter ist bei solchen Betrügereien immer ähnlich:
Die Geschädigten bieten im Internet (z.B. bei ebay ) entweder einen Gegenstand, ein Zimmer bzw. eine Wohnung zur Vermietung oder ihr Fahrzeug zum Kauf an oder sie betreiben online einen webshop.
Über E – Mail oder telefonisch meldet sich dann eine unbekannte Person. Es erfolgt ein reger Schriftverkehr per Internet oder Telefonate, in dessen Folge auch manchmal ein scheinbarer Vertrag mit dem späteren Opfer abgeschlossen wird.
Zur Bezahlung des vereinbarten Betrages übersendet der Unbekannte dann als Zahlung einen oder mehrere Schecks.
Auf diesem Scheck steht jedoch nicht der vereinbarte Betrag, sondern eine erheblich höhere Summe. Der Unbekannte meldet sich in der Zwischenzeit wieder. Er teilt seinem Opfer mit, dass ihm beim Ausfüllen des Schecks ein Fehler unterlaufen ist, bittet um Verzeihung wegen der entstandenen Unannehmlichkeiten. Im gleichen Zuge bittet er sein Opfer den Scheck einzulösen und ihm die Differenzsumme zu überweisen. Natürlich appelliert er an ihre Ehrlichkeit und vertraut auf diese. Oft wird auch eine Belohnung versprochen, falls der Betrag möglichst schnell per Western Union als Auslandsüberweisung geschickt wird.
Letztlich wird immer die Ehrlichkeit der Opfer missbraucht, denn die Schecks sind nicht gedeckt. Und das ist kein Versehen, sondern eiskalte Berechnung. Falls das Opfer die geforderten Summen (meist per Western Union) überweist, kommt nach etwa 6 Wochen später dann das böse Erwachen weil das Opfer einem Internetbetrug ( hier: Scheckbetrug )aufgesessen ist.
Von seiner Bank erfährt der Betroffene (oft erst nach Wochen!!!), dass der Scheck gefälscht oder gar nicht gedeckt ist. Die Summe wird jedoch meistens erst einmal dem Konto gut geschrieben, doch wenn sich herausstellt, das der Scheck nicht gedeckt oder gar eine Fälschung ist, bucht die Bank die komplette Summe zurück, ungeachtet dessen, ob davon bereits Geld abgehoben wurde. Die Bank kann sogar Strafanzeige wegen Betrug stellen.
In einem Fall hatte ein Anzeigenerstatter im Internet sein Fahrzeug für einen Preis von 1100 Euro zum Kauf angeboten. Auch er wurde kontaktiert und erhielt von dem Unbekannten einen Scheck in Höhe von 4500 Euro mit der Bitte den Differenzbetrag zurück zu überweisen.
Glücklicherweise gelang es dem Täter in dem hier benannten Fall letztlich nicht an das Geld seines Opfers zu kommen. Dem Anzeigenden kam die Sache komisch vor. Er meldete sich bei der Polizei und erstattete Anzeige wegen versuchten Betruges. Eine Überweisung des Betrages an den Unbekannten war zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt.
Wir warnen ausdrücklich davor, Geld auf Grundlage eines solchen Schecks zurück zu überweisen.
Entweder schicken Sie solche Schecks zurück an den Absender oder bringen Sie diese zur Polizei.
Auch wenn der Sender solcher Schecks Ihnen eine "Belohnung" für Ihre Gefälligkeit anbietet - diese Schecks sind immer gefälscht oder gar gestohlen und der Dumme ist der Einlöser weil er auf dem Schaden sitzen bleibt.
Selbst sehr gut gefälschte Reseschecks, die auf den ersten Blick nicht als Falsche Schecks erkennbar sind, werden zur Zeit häufig von den Tätern in Umlauf gebracht.
Gelder, die per WESTERN UNION oder MONEYGRAM als Auslandsüberweisung ins Ausland geschickt wurden sind unwiderruflich weg und verloren. Es gibt keine Möglichkeit solche Gelder zurückzuholen oder gar zurückzuerstatten. Anzeigen bei der Polizei verlaufen meistens im Sande...weil der Ermittlungsaufwand zu hoch ist und zum Schluß die Täter zumeist nicht ermittelbar sind und es zu keiner Verurteilung kommt.
*****
***
SCHÜTTELSCHECKS - bei denen der Bankangestellte mit dem Kopf schüttelt falls Sie diese zur Einlösung vorlegen
Brauchen Sie weitergehende Nachforschungen im Internet ? Wir können Ihnen einen auf das Internet spezialisierten Privatdetektiv empfehlen. Der Detektiv arbeitet gewerblich: http://onlinedetectiv.de und macht dort weiter, wo staatliche Ermittlungsbehörden aufgegeben haben